Schiedsperson
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Streitschlichtung in nachbarrecht- lichen Angelegenheiten. Hier stellen wir Ihnen eine Broschüre des Minsteriums für Justiz Rheinland-Pfalz zur
Verfügung:
Schiedsperson für die Verbandsgemeinde Katzenelnbogen ist Eckhard Freund, Lahnstraße 31, 56368 Katzenelnbogen, 06486/903533, Stellvertreter ist Jürgen Maxeiner, In der Eck 3a, 56370 Gutenacker,
06439/91073
Schulen
Seniorenfeier
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Zur Nutzung einer öffentlichen Straße oder einer Gehwegfläche (z.B. bei der Aufstellung eines Gerüsts oder eines Containers) benötigen Sie eine Genehmigung. Zuständig hierfür ist das Ordnungsamt der
Verbandsgemeinde Aar-Einrich.
Spendenquittung
Falls Sie der Ortsgemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, stellt die
Verbandsgemeinde Aar-Einrich eine Zuwendungsbestätigung aus, soweit die
Zuwendung zur Förderung begünstigter Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung
bestimmt ist.
Sportverein
Straßenreinigung
Stundung von Forderungen
Eine Stundung kann nach der Abgabenordnung ganz oder teilweise ausgesprochen
werden, wenn die Einziehung des Schuldbetrages bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und die Erfüllung des Anspruches bei einer Stundung nicht gefährdet erscheint. Ein entsprechender förmlicher Antrag ist erforderlich und wird für die Gemeindesteuern bei der Verbandsgemeinde Aar-Einrich gestellt. Hier erhalten Sie auch weitere Auskünfte