Einheitswert
Unter dem Begriff Einheitswert versteht man den durch das zuständige Finanzamt festgelegten steuerlichen Richtwert für Grundstücke und Gebäude. Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für die
Ermittlung des Grundsteuermessbetrages, der Grundsteuer sowie der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Einwendungen gegen die Höhe des Einheitswertes können nur beim zuständigen Finanzamt geltend
gemacht werden. In der Regel liegt der Einheitswert weit unter dem tatsächlichen Wert einer Immobilie. Gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Einheitswertes ist das Bewertungsgesetz
(BewG).
Einrich-Bus
Erschließungsbeiträge
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von
Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage ist der Erschließungsbeitrag zu zahlen.
Erste-Hilfe-Gruppe