Haus der Familie in Katzenelnbogen
Hundesteuer
Die Ermächtigung der Gemeind en Hundesteuer zu erheben, beruht auf dem dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) und der örtlichen Hundesteuersatzung. Gegenstand der Besteuerung ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Die Satzung regelt
unterschiedliche Steuersätze für den ersten, zweiten, dritten und jeden weiteren sowiefür gefährliche Hunde