Ortsgemeinde Berghausen
Ortsgemeinde Berghausen

H

Haus der Familie in Katzenelnbogen

 


Hundesteuer
Die Ermächtigung der Gemeind en Hundesteuer zu erheben, beruht auf dem dem

Kommunalabgabengesetz (KAG) und der örtlichen Hundesteuersatzung. Gegenstand der Besteuerung ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Die Satzung regelt

unterschiedliche Steuersätze  für den ersten, zweiten, dritten und jeden weiteren sowiefür gefährliche Hunde

 

 

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