Ortsgemeinde Berghausen
Ortsgemeinde Berghausen

B

 

Backes


 

Bankverbindung der Ortsgemeinde
Alle Zahlungen werden ausschließlich über die Konten der Verbandsgemeinde    Aar-Einrich abgewickelt. Die Bankverbindungen lauten wie folgt:

    Nassauische Sparkasse Katzenelnbogen
    BIC NASSDE55XXX
    IBAN DE85 5105 0015 0606 0269 00

     Volksbank Rhein-Lahn e.G.
     BIC GENODE51DIE
     IBAN DE04 5709 2800 0208 7928 06
  
     Postbank Ludwigshafen
     BIC PBNKDEFF
     DE 72 5451 0067 0116 1716 71


Bauantrag und Bauvoranfragen
Für Fragen zu Bauanträge und Bauvoranfragen wenden Sie sich bitte an die     Verbandsgemeinde Aar-Einrich.


Baugrundstücke


Bauleitplanung, Bebauungsplan
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Ortsgemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).  Nähere Fragen hierzu beantwortet die Verbandsgemeinde Aar-Einrich.



Beglaubigungen
Der Ortsbürgermeister ist ermächtigt, Beglaubigungen vorzunehmen. Hierfür entstehenfolgende Gebühren:
Amtliche Beglaubigungen von Kopien: 3,00 €
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften: 3,00 €
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften: 10,00 €


Bestattung
Das Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Leichen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Todes ordnungsgemäß zu beerdigen bzw. einzuäschern sind. Informationen zum Friedhof der Ortsgemeinde finden Sie hier.


Bodenrichtwerte
Das Katasteramt St. Goarshausen verfügt über eine Bodenrichtwertkarte, aus welcher      die Durchschnittswerte der Grundsstücke für bestimmte Gebiete ersichtlich sind.     Auskünfte über die gebietstypischen Durchschnittswerte werden vom Vermessungs- und Katasteram Westerwald-Taunus St. Goarshausen, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Nastätter Straße 31 – 33, 56346 St. Goarshausen erteilt.


Bolzplatz


Bornkerb


Brennholz

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