Bankverbindung der Ortsgemeinde
Alle Zahlungen werden ausschließlich über die Konten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich abgewickelt. Die Bankverbindungen lauten wie folgt:
Nassauische Sparkasse Katzenelnbogen
BIC NASSDE55XXX
IBAN DE85 5105 0015 0606 0269 00
Volksbank Rhein-Lahn e.G.
BIC GENODE51DIE
IBAN DE04 5709 2800 0208 7928 06
Postbank Ludwigshafen
BIC PBNKDEFF
DE 72 5451 0067 0116 1716 71
Bauantrag und Bauvoranfragen
Für Fragen zu Bauanträge und Bauvoranfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Aar-Einrich.
Baugrundstücke
Bauleitplanung, Bebauungsplan
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Ortsgemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Nähere Fragen hierzu beantwortet die Verbandsgemeinde Aar-Einrich.
Beglaubigungen
Der Ortsbürgermeister ist ermächtigt, Beglaubigungen vorzunehmen. Hierfür entstehenfolgende Gebühren:
Amtliche Beglaubigungen von Kopien: 3,00 €
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften: 3,00 €
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften: 10,00 €
Bestattung
Das Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Leichen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Todes ordnungsgemäß zu beerdigen bzw. einzuäschern sind. Informationen
zum Friedhof der Ortsgemeinde finden Sie hier.
Bodenrichtwerte
Das Katasteramt St. Goarshausen verfügt über eine Bodenrichtwertkarte, aus welcher die Durchschnittswerte der Grundsstücke für bestimmte Gebiete ersichtlich sind.
Auskünfte über die gebietstypischen Durchschnittswerte werden vom Vermessungs- und Katasteram Westerwald-Taunus St. Goarshausen, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Nastätter
Straße 31 – 33, 56346 St. Goarshausen erteilt.
Bolzplatz
Bornkerb
Brennholz