Aar-Höhenweg
Abfallbeseitigung
Zuständig ist die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises,
Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Abfall-Hotline: 02603/972-301
http://www.rhein-lahn-info.de/abfall-info
Abwasser und Abwassergebühren
Zuständig ist die Verbandsgemeinde Aar-Einrich,
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen
Telefon: 06486/9179-0
post@vg-aar-einrich.de
Agrarmeteorologie
Ausbaubeiträge
Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. Rechtsgrundlage ist das
Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz (KAG) in Verbindung mit der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrs anlagen der Ortsgemeinde Berghausen vom
14.03.2007). Die Satzung finden Sie hier.