Ortsgemeinde Berghausen
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Denkmalschutz
 


Dorferneuerung
Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume. Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.
 

Hierzu gewährt das Land Zuwendungen nach § 18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes und dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«. Grundlage für eine Förderung ist die Verwaltungsvorschrift »Förderung der Dorferneuerung« (VV-Dorf) in der Fassung vom 15. Mai 2000.
 

Zuwendungsempfänger sind:

  • die Gemeinden und Verbandsgemeinden, auch als Beteiligte bei privaten Vorhaben,
  • natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts (Personenvereinigungen und Zusammenschlüsse)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn ihr Rechtstatus unmittelbar durch das Grundgesetz gewährleistet ist,

soweit sie Eigentümer oder Träger der Baulast sind, für die eine Zuwendung beantragt wird.

Private Personen wenden sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich.



Dorfgemeinschaftshaus

 

 

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